Kurz und kalt duschen, im Winter zwei Pullis übereinander: Statt lapidarer Tipps beispielsweise von Robert Habeck hätten wir etwas Besseres für Sie. Es gibt jetzt eine Möglichkeit, ganz einfach und unkompliziert pro Monat weniger für den eigenen Stromverbrauch zu zahlen.
Seit dem 1. Juli entfällt die EEG-Umlage. Der Staat trägt diese Subvention für erneuerbare Energien an die Stromkonzerne nun komplett selbst. Das bedeutet 3,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) weniger Abgaben, inklusive Mehrwertsteuer sogar 4,4 Cent.
Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie ist per Gesetz festgelegt. Bereits zu Jahresbeginn wurde sie durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt. Seit dem 1. Juli fällt sie nun für den Endverbraucher weg – der Strom wird darum für uns Kunden billiger.
Darüber sollten die Stromversorger eigentlich per Brief informieren, viele Unternehmen aber publizieren dies leider nur auf ihrer Webseite. Was wir nicht besonders fair finden. Denn wer nicht regelmäßig die Internetpräsenz seines Vertragspartners überprüft, könnte von seiner Ersparnismöglichkeit erst am Ende des Jahres erfahren. Wir Verbraucher haben ein Recht auf die Anpassung des Abschlags, wie die monatlichen Vorauszahlungen genannt werden: Dieser richtet sich nach dem persönlichen Durchschnittsverbrauch, entsprechend den geltenden Preisen. Sinken diese, verringert sich auch die Abschlagshöhe.
Verbraucher, die überprüfen möchten, ob ihr Energielieferant die EEG-Umlage vollständig an sie weitergibt, sollten sich schnellstmöglich den Zählerstand notieren – idealerweise mit Foto. Bei einer fehlerhaften Abrechnung könnten diese Dokumente dann hilfreich sein.
Wichtig für uns Verbraucher: der Stromanbieter muss die EEG-Umlage transparent auf der Jahresabrechnung ausweisen. Bei Unklarheiten kann man sich direkt an die Verbraucherzentrale wenden. Diese wird dann die Jahresabrechnung auf mögliche Unklarheiten hin überprüfen.
Auf der Homepage der EWV Eschweiler-Stolberg wird (etwas versteckt) darüber informiert und die Kostenentlastung bei einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr mit rund 80 € für die zweite Jahreshälfte angegeben.
Herzlichst, Ihre AfD Städteregion.